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Reglement "Prattler Wiehnachtsmärt"

Samstag 5. Dezember 09        16.00 - 21.00 Uhr
Sonntag 6. Dezember 09        11.00 - 17.00 Uhr


1. Die Stände sind weihnachtlich zu dekorieren. (Tannäste liegen im Kirchenhof bereit.)

2. Für Rückwände darf nur transparenter Bauplastik verwendet werden.

3. Postitsch und Nägel sind am Stand zu entfernen.

4. Für Schäden auf dem öffentlichen Grund haftet ausschliesslich der Aussteller.

5. Die Aussteller sind für die Reinigung um ihre Stände herum selbst verantwortlich.

6. Der Abfall ist in die bereitgestellte Mulde/Tonne am jeweiligen Marktag Ende zu entsorgen.

7. Die Aussteller/Marktfahrer haben die ihnen zugeteilten Plätze zu benützen. Ein Austausch darf nur im gegenseitigen Einvernehmen, sowie im Einverständnis mit dem Markteam erfolgen.

8. Jeder markthändler hat den von ihm eingenommenen Stand oder Platz an gut sichtbarer Stelle mit einem Namens - und Adressschild (mind. A4 / max. A3) zu versehen.

9. Der zirkulierende Strassenverkauf ist untersagt.

10. Die ungehinderte Durchfahrt längs der Marktstände ist zu gewährleisten (mind. 3.5m).

11. Ruhe und Ordnung: Der Markt hat sich in angemessener, ruhiger und anständiger Form abzuwickeln.

12. Zubringerautos müssen ausserhalb des Marktareals abgestellt werden.        Samstag: Schulhaus Erlimatt                                                                    Sonntag: Schulhaus Grossmatt oder  KUSPO

13. Markthändler besuchen den Markt auf eigenes Risiko und Gefahr. Das Markteam haftet für keinerlei Schäden, die den Markthändlern durch Witterung, Diebstahl, Feuer, Randalieren oder anderweitige Einflüsse und Zufälle entstehen können.

14. Versicherung ist Sache des Ausstellers

15. Strombezug ist nur die Restaurationmöglich (Bedarf anmelden)

16. Anmeldungen für die Restauration werden nur für  Vereine und             Fasnachtscliquen entgegengenommen. (Das Lebensmittelgesetz ist einzuhalten)

17. Das Marktteam behält sich das Recht vor, Stände zurückzuweisen.  

18. Einräumen:  Samstag ab 14.°° Uhr / Sonntag ab 09.°° Uhr                      
      Abräumen:   Samstag ab 21.°° Uhr / Sonntag ab 17.°° Uhr
 

19. Die Verkaufszeiten sind zwingend einzuhalten:
     Samstag: 16.00 - 21.00 Uhr
     Sonntag: 11.00 - 17.00 Uhr

20. Anmeldung per Post oder e-Mail mit bis 15. Oktober 2009.

21. Die Bestätigung erhalten Sie Anfang Oktober mit Rechnung und Einzahlungsschein

22. Gebühren:  Standgebühr inkl. Auf und Abbau der Stände + Licht (2-3 
                      Glühbirnen) sFr. 110.-           
                      Marktfahrer  mit eigenem Verkaufswagen: sFr 17.-/Laufmeter
                      inkl. Lichtstrom (Bedarf angeben)                          
                      Restaurationsbetriebe nach Absprache       

23. WICHTIG: Gebühren müssen bis 12. November 2009 einbezahlt sein, sonst wird der Stand/Platz weitervergeben. (Einzahlung bitte nicht am Postschalter, zu hohe Kosten)  

24. Das Sortiment muss mit der Anmeldung übereinstimmen. Bei Abweichungen werden die nicht angemeldeten Artikel zurückgewiesen.

Markteam  „Prattler Wiehnachtsmärt“