Samstag 5. Dezember 09 16.00 - 21.00 Uhr Sonntag 6. Dezember 09 11.00 - 17.00 Uhr
1. Die Stände sind weihnachtlich zu dekorieren. (Tannäste liegen im Kirchenhof bereit.)
2. Für Rückwände darf nur transparenter Bauplastik verwendet werden.
3. Postitsch und Nägel sind am Stand zu entfernen.
4. Für Schäden auf dem öffentlichen Grund haftet ausschliesslich der
Aussteller.
5. Die Aussteller sind für die Reinigung um ihre Stände herum selbst
verantwortlich.
6. Der Abfall ist in die bereitgestellte Mulde/Tonne am jeweiligen
Marktag Ende zu entsorgen.
7. Die Aussteller/Marktfahrer haben die ihnen zugeteilten Plätze zu
benützen. Ein Austausch darf nur im gegenseitigen Einvernehmen, sowie im
Einverständnis mit dem Markteam erfolgen.
8. Jeder markthändler hat den von ihm eingenommenen Stand oder Platz an gut sichtbarer Stelle mit einem Namens - und Adressschild (mind. A4 / max. A3) zu versehen.
9. Der zirkulierende Strassenverkauf ist untersagt.
10. Die ungehinderte Durchfahrt längs der Marktstände ist zu
gewährleisten (mind. 3.5m).
11. Ruhe und Ordnung: Der Markt hat sich in angemessener, ruhiger und
anständiger Form abzuwickeln.
12. Zubringerautos müssen ausserhalb des Marktareals abgestellt
werden. Samstag:
Schulhaus Erlimatt
Sonntag:
Schulhaus Grossmatt oder KUSPO
13. Markthändler besuchen den Markt auf eigenes Risiko und Gefahr. Das
Markteam haftet für keinerlei Schäden, die den Markthändlern durch
Witterung, Diebstahl, Feuer, Randalieren oder anderweitige Einflüsse und
Zufälle entstehen können.
14. Versicherung ist Sache des Ausstellers
15. Strombezug ist nurdie Restaurationmöglich (Bedarf anmelden)
16. Anmeldungen für die Restauration werden nur für Vereine und
Fasnachtscliquen entgegengenommen. (Das Lebensmittelgesetz ist
einzuhalten)
17. Das Marktteam behält sich das Recht vor, Stände zurückzuweisen.
18. Einräumen: Samstag ab 14.°° Uhr / Sonntag ab 09.°° Uhr
Abräumen: Samstag ab
21.°° Uhr / Sonntag ab 17.°° Uhr
19. Die Verkaufszeiten sind zwingend einzuhalten: Samstag: 16.00 - 21.00 Uhr Sonntag: 11.00 - 17.00 Uhr
20. Anmeldung per Post oder
e-Mail mit bis 15. Oktober 2009.
21. Die Bestätigung erhalten Sie Anfang Oktober mit Rechnung und Einzahlungsschein 22. Gebühren:Standgebühr
inkl. Auf und Abbau der Stände + Licht (2-3 Glühbirnen) sFr. 110.-
Marktfahrer mit eigenem Verkaufswagen: sFr
17.-/Laufmeter inkl. Lichtstrom (Bedarf angeben)
Restaurationsbetriebe
nach Absprache
23. WICHTIG: Gebühren müssen bis 12. November 2009 einbezahlt sein, sonst wird der
Stand/Platz weitervergeben. (Einzahlung bitte nicht am Postschalter, zu hohe Kosten)
24. Das Sortiment muss mit der Anmeldung übereinstimmen. Bei Abweichungen werden die nicht angemeldeten Artikel zurückgewiesen.