Reglement
Prattler Weihnachtsmarkt
Samstag, 14.00 – 20.00 Uhr
Sonntag, 11.00 – 16.00 Uhr
-
Einrichten der Marktstände:
Samstag Einräumen: ab 12.00 Uhr
Abräumen: ab 20.00 Uhr
Sonntag Einräumen: ab 09.00 Uhr
Abräumen: ab 16.00 Uhr
Die Verkaufszeiten sind zwingend einzuhalten, das frühere Abräumen der Stände ist nicht gestattet!
-
Gebühren:
Standgebühr: inkl. Auf- und Abbau der Stände und 2–3 Glühbirnen
(Kosten: CHF 110.–)
Marktfahrer mit eigenem Verkaufswagen (Kosten pro Laufmeter CHF 18.–)
Strom separat bestellen (Kosten: CHF 30.–)
Restaurationsbetriebe nach Absprache
Kosten Einzahlen bis vor dem 1. November
Konto:
IBAN CH33 0900 0000 6180 4969 9
Prattler Wiehnachtsmärt
Gisela Huber
Einz. am Postschalter Gebühren von CHF 1.50 (die werden wir Ihnen belasten müssen)
-
Anmeldung
Online Anmeldung: www.prattler-weihnachtsmarkt.ch/anmeldung
Anmeldeschluss: 15. Oktober
Bestätigung: Per E-Mail (es werden KEINE Einzahlungsscheine verschickt)
-
Dekoration
– keine blinkenden Lichterketten!
– Weihnachtliche Deko (zwingend!)
– Tannenäste liegen im Kirchhof zur Verfügung (Bitte nach Abschluss des Marktes wieder zurück legen, Danke)
– für Rückwände darf nur transparenter Plastik verwendet werden
-
Sortiment
– Das Sortiment muss mit der Anmeldung übereinstimmen.
– Nicht angemeldete Artikel werden zurückgewiesen.
– Essensausgabe / Restaurationsbetrieb werden nur von Vereinen und Fasnachtscliquen entgegengenommen.
– Das Alkohol-, wie auch das Lebensmittelgesetz sind einzuhalten. Jegliche Produkte dieser Art müssen angemeldet und von uns bewilligt werden.
– Das «OK Prattler Weihnachtsmarkt» behält sich das Recht vor, Stände zurückzuweisen.
– Der zirkulierende Strassenverkauf ist untersagt.
-
Platzzuweisung
– Die Aussteller/Marktfahrer haben den ihnen zugeteilten Platz zu benützen.
– Ein Austausch darf nur im gegenseitigen Einvernehmen, sowie im Einverständnis mit dem «OK Prattler Weihnachtsmarkt» erfolgen.
– Die ungehinderte Durchfahrt längs der Marktstände ist zu gewährleisten (mind. 3,5 m)
-
Reinigung
– Die Aussteller sind für die Reinigung um ihre Stände herum selber verantwortlich.
– Bostitch und Nägel am Stand sind zu entfernen.
-
Abfall
Am Ende des jeweiligen Tages stehen Mulden/Tonnen für die Entsorgung bereit.
-
Parkplätze
Zubringerautos müssen ausserhalb des Marktareals abgestellt werden.
-
Garantie
– Für Schäden auf dem öffentlichen Grund haftet ausschliesslich der Aussteller.
– Markthändler besuchen den Markt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
– Das Märt-Team haftet für keinerlei Schäden, die den Markthändlern durch Witterung, Diebstahl, Feuer, Vandalismus oder anderweitige Einflüsse und Zufälle entstehen können.
– Versicherung ist Sache der Aussteller.