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Reglement
Prattler Weihnachtsmarkt

Der Weihnachtsmarkt findet jedes Jahr am Wochenende vor dem ersten Advent statt.

1. Einrichten der Marktstände 

Samstag:

Einräumen: ab 12:00 Uhr  

Abräumen: ab 20:00 Uhr

Sonntag:

Einräumen: ab 09:00 Uhr  

Abräumen: ab 16:00 Uhr  

 

2. Verkauf 

Samstag: 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Sonntag: 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Die Verkaufszeiten sind zwingend einzuhalten.

Das frühere Abräumen der Stände ist nicht gestattet.  

 

3. Anmeldung und Abmeldungen 

Online Anmeldung unter https://www.prattler-weihnachtsmarkt.ch/aussteller

Anmeldeschluss: 1. September

Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme bei jeder Witterung.

Nach der Prüfung der Anmeldung und Angebot erhalten sie per Mail die Teilnahmebestätigung und die Rechnung. Einzahlen innert 30 Tage, spätestens aber bis 30. September. Erst mit der Einzahlung ist die Anmeldung definitiv.

Bei einer Abmeldung bis zum 30. September werden keine Kosten verrechnet.

Nach diesem Datum ist der volle Betrag geschuldet.


4. Gebühren der Marktstände

Marktstand mit Dach: 110.- CHF pro Stand inkl. Beleuchtung, Stand Auf- und Abbau

Zusätzlicher Strom: 40.- CHF pro Anschluss, muss separat bestellt werden

Max. Belastbarkeit von 100W pro 230V. Die zusätzlichen bauseitigen Beleuchtungen sind mit LED auszustatten. Heizofen oder andere Wärmeerzeuger mit Strom sind nicht erlaubt.

 

5. Gebühren Marktfahrer

Marktfahrer sind Verkäufer mit eigenem Verkaufswagen.

Grundgebühr: 160.- CHF bis 4 Meter, inklusive Strom

Weitere Laufmeter: 20.- CHF pro Laufmeter zusätzlich

5. Gebühren Restaurationsbetriebe 

Eigenes Zelt: 360.- CHF pro Stellplatz für Zelt, inkl. Strom und Abfallentsorgung

Eigener Raum: 220.- CHF pro Raum, ohne Strom

Marktstand mit Dach: 220.- CHF pro Stand, inkl. Strom

 

Anmeldungen für Restaurationsbetriebe werden nur von Prattler Vereinen und Fasnachtscliquen entgegengenommen. Die Gelegenheitswirtschaftsbewilligung ist in den Gebühren enthalten. Das Alkohol-, wie auch Lebensmittelgesetz sind einzuhalten.

Die Gebühren decken den Aufwand für die Organisation, Werbung und Bewilligungen.

 

6. Sortiment 

Das Sortiment muss mit der Anmeldung übereinstimmen. Nicht angekündigte Artikel können zurückgewiesen werden. Jede Art dieser Produkte müssen angemeldet und von der Vereinsleitung bewilligt werden. Die Vereinsleitung behält das Recht vor, Angebote welche nicht ins Konzept passen zurückzuweisen. Der zirkulierende Strassenverkauf oder als Nutzung von Werbeauftritten ist untersagt.

 

7. Dekoration 

Keine blinkenden und farbigen Lichterketten. Eine weihnachtliche Dekoration ist zwingend und jeder Standbetreiber selbst für die Dekoration verantwortlich. Für Rückwände darf nur weisser oder transparenter Plastik verwendet werden. Tischtuch bitte uni oder weihnachtlichem Stoff bis an den Boden.

Tisch Länge 3 m

Tisch Breite 1 m

Tisch Höhe 82 cm

 

8. Platzzuweisung 

Die Aussteller und Marktfahrer habe den ihnen zugeteilten Platz zu benützen. Ein Austausch darf nur im gegenseitigen Einverständnis und in Absprache mit der Vereinsleitung vorgenommen werden. Die ungehinderte Durchfahrt längs der Marktstände ist zu gewährleisten. (mind. 3.5 m breit)

 

9. Reinigung und Abfall  

Die Aussteller sind für die Reinigung um ihre Stände herum selber verantwortlich.

Heftklammern und Nägel sind zu entfernen!

Jeder Standbetreiber entsorgt seine Abfälle selbst im Abfallwagen.

 

10. Parkplätze 

Zubringerautos müssen ausserhalb des Marktareals abgestellt werden. Beim Schulhaus Grossmatt darf am Samstag und Sonntag parkiert werden.

Die Parkplätze sind gebührenpflichtig.

 

11. Haftung 

Für Schäden auf dem öffentlichen Grund haftet ausschliesslich der Aussteller. Markthändler besuchen den Markt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Vereinsleitung haftet für keinerlei Schäden, die den Markthändlern durch Witterung, Diebstahl, Feuer, Vandalismus. 

Versicherung ist Sache der Aussteller.

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