Reglement
Prattler Weihnachtsmarkt
Der Weihnachtsmarkt findet jedes Jahr am Wochenende vor dem ersten Advent statt.
1. Einrichten der Marktstände
Samstag:
Einräumen: ab 12:00 Uhr
Abräumen: ab 20:00 Uhr
Sonntag:
Einräumen: ab 09:00 Uhr
Abräumen: ab 16:00 Uhr
2. Verkauf
Samstag: 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonntag: 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Die Verkaufszeiten sind zwingend einzuhalten.
Das frühere Abräumen der Stände ist nicht gestattet.
3. Anmeldung und Abmeldungen
Online Anmeldung unter https://www.prattler-weihnachtsmarkt.ch/anmeldung
Anmeldeschluss: 15. Oktober
Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme bei jeder Witterung. Nach der Prüfung der Anmeldung und Angebot erhalten sie per Mail die Teilnahmebestätigung und die Rechnung. Einzahlen innert 30 Tage, spätestens aber bis 1. November. Erst mit der Einzahlung ist die Anmeldung definitiv.
Bei einer Abmeldung bis zum 15.Oktober werden keine Kosten verrechnet. Nach diesem Datum ist der volle Betrag geschuldet.
4. Gebühren der Marktstände und Marktfahrer
Marktstand mit Dach: 110.- CHF pro Stand inkl. Beleuchtung, Stand Auf- und Abbau
Marktfahrer: 20.- CHF pro Laufmeter mit eigenem Verkaufswagen
Zusätzlicher Strom: 30.- CHF pro 230V Anschluss, muss separat bestellt werden.
Maximale Belastbarkeit von 900W pro 230V. Die bauseitigen Beleuchtungen sind mit LED auszustatten. Heizofen oder andere Wärmeerzeuger mit Strom sind nicht erlaubt.
5. Gebühren Restaurationsbetriebe
Eigenes Zelt: 250.- CHF pro Zelt, inkl. Strom und Wirtenpatent
Eigener Raum: 220.- CHF pro Raum, mit Wirtenpatent, ohne Strom
Marktstand mit Dach: 190.- CHF pro Stand, inkl. Strom und Wirtenpatent
Anmeldungen für Restaurationsbetriebe werden nur von Prattler Vereinen und Fasnachtscliquen entgegengenommen. Die Gelegenheitswirtschaftsbewilligung ist in den Gebühren enthalten. Das Alkohol-, wie auch Lebensmittelgesetz sind einzuhalten. Die Gebühren decken den Aufwand für die Organisation, Werbung und Bewilligungen.
6. Sortiment
Das Sortiment muss mit der Anmeldung übereinstimmen. Nicht angekündigte Artikel können zurückgewiesen werden. Jede Art dieser Produkte müssen angemeldet und von der Vereinsleitung bewilligt werden. Die Vereinsleitung behält das Recht vor, Angebote welche nicht ins Konzept passen zurückzuweisen. Der zirkulierende Strassenverkauf oder als Nutzung von Werbeauftritten ist untersagt.
7. Dekoration
Keine blinkenden und farbigen Lichterketten. Eine weihnachtliche Dekoration ist zwingend. Für Rück- und Seitenwände darf nur transparenter Plastik verwendet werden. Tischtuch bitte uni oder weihnachtlichem Stoff bis an den Boden.
Tisch-Länge 3m
Tisch-Breite 1m
Tisch-Höhe 82cm
8. Platzzuweisung
Die Aussteller und Marktfahrer habe den ihnen zugeteilten Platz zu benützen. Ein Austausch darf nur im gegenseitigen Einverständnis und in Absprache mit der Vereinsleitung vorgenommen werden. Die ungehinderte Durchfahrt längs der Marktstände ist zu gewährleisten. (mind. 3.5 m breit)
9. Reinigung und Abfall
Die Aussteller sind für die Reinigung um ihre Stände herum selber verantwortlich. Heftklammern und Nägel sind zu entfernen! Jeder Standbetreiber entsorgt seine Abfälle selbst.
10. Parkplätze
Zubringerautos müssen ausserhalb des Marktareals abgestellt werden. Beim Schulhaus Grossmatt darf am Samstag und Sonntag parkiert werden. Die Parkplätze sind gebührenpflichtig.
11. Haftung
Für Schäden auf dem öffentlichen Grund haftet ausschliesslich der Aussteller. Markthändler besuchen den Markt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Vereinsleitung haftet für keinerlei Schäden, die den Markthändlern durch Witterung, Diebstahl, Feuer, Vandalismus. Versicherung ist Sache der Aussteller.